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Informationen über das Schulbüro – 02741 95970

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 Vorsitzende: Heike Rosenbauer

 Geschäftsführer: Georg Koch

 

 

 


 

Auszug aus der Satzung des Fördervereins

 

§ 2 Zweck

 

Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung des Schullebens der Berufsbildenden Schule Betzdorf-Kirchen.

 

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

 

- die Förderung und Verwirklichung kaufmännischer Erziehungs- und Bildungsziele über aktive

 

Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Betriebsgeschehen durch die Eröffnung und den Betrieb eines Schulkiosk.

 

- die Unterstützung von Maßnahmen und geeigneten Aktivitäten zur dauerhaften Fortführung eines von der Schule ins Leben gerufenen Entwicklungshilfeprojektes in dem Dorf Lawlet/Kenia.

 

- Unterstützung des Bildungsauftrages der Schule durch Finanzierung von im Interesse der Schule und des Schulbetriebes liegenden Anschaffungen und Maßnahmen, für die öffentliche Mittel nicht oder nur in unzureichendem Maße zur Verfügung stehen.

 

- Unterstützung der Tätigkeiten der Elternvertretung sowie der Schülervertretung, Pflege des Kontaktes zwischen Schulleitung, Lehrpersonen, Erziehungsberechtigten, Ausbildungsbetrieben, Schülerinnen und Schülern, ehemaligen Schülerinnen und Schülern, Förderung von Schulveranstaltungen und bedürftigen Schülerinnen und Schülern bei Klassen- und Studienfahrten.

 

 

 

Wesentlich gefördert wird die Entwicklung von Schlüsselqualifikationen, wie

 

- fachliche Kompetenz

 

- Einsicht in die Struktur und Grundfunktionen einer Unternehmung, z. B. Schulkiosk

 

- Fähigkeit, den Sinn kaufmännischer Detailaufgaben für das Betriebsgeschehen zu erfassen und zu beurteilen

 

- methodische Kompetenz

 

- Fähigkeit, Probleme zu definieren und Lösungsalternativen zu entwickeln

 

- Fähigkeit, Entscheidungen im Team zu treffen und Ziele zu vereinbaren

 

- soziale Kompetenz

 

- sozialintegriertes Verhalten in einer Gruppe

 

- Bereitschaft zur Kooperation

 

- Fähigkeit und Bereitschaft, Konflikte sachgerecht zu bewältigen

 

- Mitwirkungskompetenz

 

- Verantwortungsbereitschaft, Toleranz gegenüber anderen Auffassungen

 

- Fähigkeit, Entscheidungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu treffen

 

- Ökologische Kompetenz

 

- Beachtung umweltrelevanter Gesichtspunkte (Produkt-, Human- und Entsorgungsökologie)

 

Der Erwerb der Schlüsselqualifikationen erfolgt durch Verknüpfung von praktischem Tun und Unterricht und leistet dadurch einen Beitrag zur Verwirklichung des in § 1 Schulgesetz formulierten Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule.

 

Unterstützung von Schulveranstaltungen z. B. Afrikaprojekt (Nakuru), Klassenfahrten, Schulradio u. a.

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung".

 

…….

 

 

§ 4 Mitgliedschaft

 

(1) Mitglieder können natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen werden, die die Bestrebungen des Vereins unterstützen.

 

…….

 

§ 5 Beiträge und Geschäftsjahr

 

(1) Die zur Erreichung seines Zweckes benötigten Mittel erwirbt der Verein durch

 

Mitgliedsbeiträge

 

Spenden und Zuwendungen jeglicher Art

 

……….